Neue Allgemeinverfügung zum Infektionsschutzgesetz des Bundes

  • Im Punkt 3 wurden die Regelungen zum Betreten der Schule präzisiert. Ich bitte alle SuS sowie die Sorgeberechtigten um beachtung.
  • Im Punkt 5 wurde die Voraussetzung, nur auf der Grundlage der Teilnahme an den Selbsttests die Schule betreten zu dürfen, auch in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Die Schule wird Vorkehrungen treffen, um SuS, die nicht an den Tests teilnehmen und keine Nachweise über solche erbringen, die Teilnahme an notwendigen Leistungsfeststellungen zu ermöglichen.
  • Ich bitte auch um Beachtung der auch hier enthaltenen Regelungen zur Möglichkeit, sich von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreien zu lassen. (Punkt 5.4-5.6)
  • Die Schule dürfen nur dann einrichtungsfremde Personen betreten, wenn die Voraussetzungen nach Punkt 5.7 vorliegen.
  • Das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Schulgebäudes, auch im Unterricht, ist weiterhin Pflicht. Alle Regelungen nach bestehendem Hygieneplan bleiben in Kraft.
  • Für SuS der Klassen 5 und 6 kann eine Notbetreuung beantragt werden. Die Voraussetzungen sowie ein Formular zur Beantragung sind im letzten Artikel hier auf der Homepage abrufbar.
Hier finden Sie die neue Allgemeinverfügung: (Hier bitte das Dokument verlinken)
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen und Verordnungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus
 
Mike Noack 
Schulleiter