aktualisierte Informationen zum Schulbetrieb ab dem 03.01.2022

  • Am 03.01. und 04.01.2022 verbleiben alle Schülerinnen und Schüler im häuslichen, selbstorganisierten Lernen. Über die TSC und die bewährten Kommunikationswege erfahren die SuS, mit welchen Wiederholungsaufgaben sie sich beschäftigen sollen. Es stehen dabei die Kernfächer im Vordergrund. Für SuS der Klassen 5 und 6 steht eine Notbetreuung zur Verfügung, für deren Inanspruchnahme es keine besonderen Voraussetzungen gibt. Wir bitten aber dringend um eine Anmeldung per Mail, wie in den letzten Informationen beschrieben.

  • Ab dem 05.01.2022 findet der Unterricht am Rhön-Gymnasium nach Entscheidung der Schulleitung unter Berücksichtigung des momentanen Pandemiegeschehens wie folgt statt:

    • Für alle SuS in allen Klassenstufen erfolgt vom 05.01.-07.01.2022 Präsenzunterricht. Da alle SuS aus den Weihnachtsferien kommen, gibt es noch kein Infektionsgeschehen an der Schule.

    • Voraussetzung für den Schulbesuch ist, dass die SuS frei von Symptomen sind, die typisch für eine Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus ist. (Punkt 2 der Allgemeinverfügung)

    • Bis zum 07.01.2022 wird eine Lageeinschätzung vorgenommen, die Grundlage für die Entscheidung ist, wie in der folgenden Woche verfahren wird.

    • Am Mittwoch, den 05.01. und am Freitag, den 07.01.2022 werden allen SuS Schnelltests angeboten. Für SuS, die weder vollständig geimpft oder genesen sind, ist die Teilnahme an den Testungen verpflichtend für den Schulbesuch. Eine Nichtteilnahme zieht ein Betretungsverbot der Schule nach sich.

    • Die Optionen für die folgenden Wochen sind in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens für SuS der Klassenstufen 5 und 6 Unterricht in festen Gruppen, Wechsel- oder Distanzunterricht für alle SuS der Klassenstufen 5-10. Die 11. und 12. Klassen verbleiben im Präsenzunterricht. Die Entscheidungen zu Maßnahmen für einzelne Klassen, Klassenstufen oder die gesamte Schule werden immer nach einer Lageeinschätzung zum Ende einer Woche für die Folgewoche getroffen.

    • Beachten Sie bitte auch die Aussagen unter Punkt 3.6 zur Befreiung vom Präsenzunterricht in der Allgemeinverfügung.

    • Falls für SuS eine Notbetreuung notwendig werden sollte, ist das Verfahren zur Beantragung und Genehmigung einer Notbetreuung sowie für die Voraussetzungen ebenfalls in der Allgemeinverfügung unter Punkt 3.5 geregelt. Ich bitte Sie, auch diese Regelungen dort zur Kenntnis zu nehmen. Das zugehörige Formular zur Beantragung finden Sie hier: Formular Beantragung Notbetreuung

    • Alle anderen Infektionsschutzmaßnahmen behalten ihre Gültigkeit: AHA-Regeln und die Pflicht, eine qualifizierte MNB (Mund-Nasen-Bedeckung) im Schulgebäude und während des Unterrichts zu tragen.

Liebe Eltern, das Bildungsministerium hat die Entscheidung, welche Maßnahmen zu einem erhöhtem Infektionsschutz an den Schulen zu ergreifen sind, den Schulen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in den Schulen überlassen. Damit wir zielgerichtet und angemessen reagieren können, ist es unerlässlich, dass Sie der Schule sofort melden, wenn für Ihre Kinder auf Grund einer Infektion oder des Kontaktes zu einer infizierten Person eine Quarantäne angeordnet wurde. Wir bitten Sie daher dringend, dies bei Bekanntwerden der Schule unverzüglich zu melden. Es ist dabei unser Ziel, bei auftretenden Infektionen den Schulbetrieb nur so weit einzuschränken, wie es nötig ist.

Wenn es Änderungen in der Unterrichtsorganisation gibt, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen guten Rutsch sowie einen optimistischen und gesunden Start in das neue Jahr 2022.

Mike Noack
Schulleiter