Erlass zur Möglichkeit der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht

Liebe Erletern, mit Erlass vom 16.06.2022 es wieder möglich ist, in medizinisch begründeten Fällen eine Befreiung vom Präsenzunterricht zu erwirken. Die dazu notwendigen Schritte und entsprechenden Regelungen zur Beantragung sind in diesem Erlass aufgeführt.