<<Die neuen Stundenpläne (gültig ab 01.12.21) findet ihr hier>>
Am 05.01.2021 hat das Thüringer Kabinett nach zuvor auf einer Bund-Länderkonferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Regelungen zum Schulbetrieb beschlossen, wie der Schulbetrieb ab dem 11.01.2021 organisiert werden soll.
Zu den grundsätzlichen Eckpfeilern gehören folgende Entscheidungen:
- Alle Schulen bleiben bis zum 31.01.2021 geschlossen.
- Für alle SuS (Schülerinnen und Schüler) findet in der Zeit vom 11.01.-22.01.2021 häusliches Lernen statt.
- Der Zeugnistermin für den Kurs 12/I bleibt auf dem 15.01.2021 terminiert. Alle anderen Klassen und Kurse erhalten die Halbjahreszeugnisse am 19.02.2021. Somit endet auch erst an diesem Tag das 1. Schulhalbjahr.
- Die Winterferien werden um 2 Wochen vorgezogen und sind nun für den Zeitraum 25.01.-29.01.2021 terminiert.
- Familien, deren bisherige Ferienplanung unveränderlich ist, können für die ursprüngliche Ferienzeit eine Befreiung ihres Kinder vom Präsenzunterricht beantragen. Das gilt auch für volljährige SuS. Dafür ist auf der Grundlage von § 7 ThürSchulO bzw. § 7 ThürASObbS eine Beurlaubung notwendig. Ein entsprechendes Antragsformular wird derzeit vom Ministerium erarbeitet und zeitnah zur Verfügung gestellt.
- SuS der Klassenstufen 10, 11 und 12 können zu Klausuren und Klassenarbeiten in Präsenz in die Schule bestellt werden.
- Für SuS der Klassenstufe 12 wird Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung unter ständiger Wahrung des Abstandsgebotes erteilt.
- Das Bildungsministerium arbeitet an Regelungen und Szenarien, damit die Prüfungen auch in diesem Jahr unter fairen Bedingungen für alle SuS der Abschlussklassen stattfinden können und zu anerkannten und vergleichbaren Abschlüssen führen. Bis zum 22.02.2021 sollen dazu weitere Konzepte vorliegen.
- Es wird eine Notbetreuung ermöglicht. Diese beschränkt sich auf Kinder bis einschließlich Klassenstufe 6, deren Personensorgeberechtigte keine Möglichkeit zum Home-Office haben oder in Bereichen der Pandemieabwehr bzw. von erheblichem öffentlichen Interesse arbeiten. Die Notwendigkeit muss nachgewiesen werden. Zum Nachweis ist eine Bescheinigung vom Arbeitgeber notwendig, die Sie von der Seite des TMBJS herunterladen können.
- Am 25.01.2021 findet eine weitere Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten(-innen) statt, um über den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie zu beraten.
Alle ausführlichen Informationen des TMBJS zum weiteren Schulbetrieb, auch zur Notbetreuung, finden Sie hier: https://bildung.thueringen.de/ministerium/medienservice/detailseite/verlaengerte-schliessung-von-schulen-und-kindergaerten-im-januar-winterferien-werden-verschoben/
Die neue Verordnung können Sie hier abrufen:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule/
Wie die diese Regelungen am Thüringischen Rhön-Gymnasium umgesetzt werden, erfahren alle Eltern und Schüler in ausführlichen Elterninformationen. Diese wurden im Vertretungsplan eingestellt und sind in der Schulcloud im Kurs „Alle Schüler des Rhön-Gymnasiums“ unter Dateien/Elterninformationen abrufbar.
Mike Noack, Schulleiter