Informationen zum Schulbetrieb ab 21.02.2022

Die zweimaligenverbindlichen Testungen pro Woche werden fortgesetzt. Allen Schülerinnen und Schüler ab 11 Jahren  wird ein Nasenabstrichschnelltest angeboten. Dieser wird genauso durchgeführt wie die Nasentests zu Beginn des Schuljahres.

Für SuS, die sich testen müssen, aber Nasentests verweigern, stehen noch einige wenige Lollitests als Alternative zur Verfügung. Wir haben aber nur noch begrenzte Reserven. Wenn diese aufgebraucht sind und die Testverpflichtung noch besteht, gilt für die verweigernden SuS ein Betretungsverbot.

In einer Mail an die Schulen hat das Gesundheitsamt die geltenden Regelungen zur Kontaktnachverfolgung zusammengefasst. Danach gilt:

  • Dem Gesundheitsamt werden nur Positivtests übermittelt, die in der Schule durchgeführt wurden. Bei Positivbefunden im privatem Umfeld müssen sich die Bürger selber verpflichtend PCR-Test-Termine organisieren und bei einem positiven PCR-Ergebnis das entsprechende Meldeformular auf der Homepage des LRA nutzen.
  • Bei positiven Schnelltestergebnissen wird nur das betroffene Kind isoliert
  • Infizierte Personen können sich am 7. Tag der Quarantäne bei Symptomfreiheit mittels Schnelltest in allen Schnelltestzentren freitesten. Bei Kontaktpersonen ist dies nachdem 5. bzw. 7. Tag möglich.
  • Sollten Eltern nach einem positiven Schnelltest (welcher in der Schule durchgeführt wurde) in ein Schnelltestzentrum gehen und dieser Zweitest ist negativ, so gilt weiterhin der positive Schnelltestaus der Schule. Bis zum 7. Tag kann dieser positive nur mit einem negativen PCR-Test widerlegt werden.

Denken Sie bitte daran, die Schule unverzüglich über ein positives Schnelltest- bzw. PCR-Test-Ergebnis zu informieren.

Für einen schwungvollen Start in das 2. Halbjahr wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern sowie Kolleginnen und Kollegen erholsame Ferien und freue mich auf eine weiterhin sehr konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, liebe Eltern.

 

Mike Noack (Schulleiter)