AUSZÜGE AUS DER HAUSORDNUNG
1. Allgemeines
- Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft verhält sich so, dass Persönlichkeit und Würde des anderen nicht verletzt werden.
- Für alle Bereiche des schulischen Lebens sind Pünktlichkeit, Ordnung und der pfleglicher Umgang mit schulischem und privatem Eigentum selbstverständlich.
- Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich in der Öffentlichkeit so, dass sie stets würdige Repräsentanten unserer Schule sind.
2. Konkrete Festlegungen
- Der Unterricht beginnt für alle Klassenstufen um 8.15Uhr.
- Drei Minuten vor Unterrichtsbeginn der ersten Stunde und nach großen Pausen ertönt ein Zweifachton. Er ist das Signal dafür, dass sich alle Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum einfinden.
- Pausen werden von den Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 nur im Schulgelände verbracht.
- Die Benutzung des Getränkeautomaten im 1.OG ist allen zur Schule gehörenden Personen im Rahmen der Benutzerordnung gestattet.
- Das Sitzen auf den Fußböden und Treppen ist nicht gestattet.
- Straßenbekleidung wird für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 im Klassenraum untergebracht.
- Zur Wahrung der Ordnung und im Sinne der Schülermitverantwortung werden Schüleraufsichten eingesetzt.
- Vor Abfahrt der Schulbusse sammeln sich die betreffenden Schülerinnen und Schüler auf dem Schulvorplatz. Die Absperrungen werden erst nach Einfahrt des entsprechenden Busses durchlaufen. Drängeln und Schubsen ist prinzipiell zu vermeiden. Im Schulbus ist den Anweisungen des Busfahrers Folge zu leisten.
- Freistellungen vom Unterricht erfolgen nur auf Antrag beim Klassenleiter. Jedes Unterrichtsversäumnis, dass nicht genehmigt wurde, gilt als „unentschuldigtes Fehlen.“ Leistungsnachweise, die wegen häufigen Fehlens im Unterricht nicht erbracht worden sind, werden nachgeholt.
- Nach Stundenschluss werden die Unterrichtsräume in sauberen Zustand verlassen. Nach der letzten Unterrichtsstunde ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind, das Licht ausgeschaltet ist und die Stühle auf die Tische gestellt wurden.
- Die sanitären Anlagen werden pfleglich behandelt und stets ordentlich verlassen.
- Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulbereich nur nach Anmeldung im Sekretariat gestattet.
- Mitgebrachte Wertgegenstände sind im Sekretariat abzugeben oder im Schließfach (auf Antrag) zu deponieren. Diebstahl in und außerhalb der Schule wird mit einer Ordnungsstrafe belegt. Es kann auch der Ausschluss aus der Schule beantragt werden.